Lehre und Sport
Lehrausbildung
Die Vereinbarkeit von Spitzensport und Ausbildung ist ein wesentliches Element der Sportstrategie. Mit der Lehrausbildung soll die Basis für einen Berufseinstieg für (Nachwuchs)-Spitzensportler:innen gelegt werden. Durch die Lehrzeitverlängerung werden Zeitfenster für den Sport frei. Diese Zeiten sind idealerweise mit den Trainingszeiten am NWKZ abgestimmt. Das Modell ist in (fast) allen Lehrberufen möglich. Mit einer gewissen Flexibilität von Lehrbetrieb und Sportler:in ist hier viel möglich.
FAQ
-
Nein, nicht direkt. Mit dem Mitgliedsbeitrag von 300 € wird alles abgedeckt.
-
Die Lehrzeitverlängerung, die genug Zeit für Training, Wettkampf und Regeneration bringt, ist grundsätzlich zwischen den Auszubildenden und dem Lehrbetrieb zu vereinbaren. Ein sinnvolles Schema könnte z. B. sein, die Arbeitszeit um ein Viertel zu reduzieren (d. h. von 8 auf 6 Arbeitsstunden) und dafür die Lehrzeit um ein Viertel zu verlängern. Die genaue Lage der Arbeitsstunden ist jeweils zwischen den Auszubildenden und dem Lehrbetrieb zu vereinbaren.
-
Mehr Zeit für Trainings, Wettkämpfe, Regeneration und alternative Maßnahmen. Die schulischen Ausbildungswege im Sport (Sportgymnasien, Stams, …) haben alle eine Schulzeitstreckung vorgesehen. Die verlängerte Lehrzeit erleichtert den Verbleib in den gleichen Ausbildungs- bzw. Kaderstufen wie bei den Athlet:innen im schulischen Bereich.
-
Der Lehrbetrieb beantragt die Lehrzeitverlängerung gemeinsam mit der Lehrvertragsanmeldung.
Der Landes-Berufsausbildungsbeirat (LABAB) muss der Lehrzeitverlängerung dann zustimmen. § 13 Abs. 1a BAG (Berufsausbildungsgesetz) enthält die gesetzliche Basis dafür: „Wird ein Lehrberuf in Zusammenhang mit einer anderen Ausbildung, deren gleichzeitige oder dazwischen erfolgende Absolvierung mit der Erreichung des Lehrzieles vereinbar ist, erlernt, so kann auf Antrag, der in Verbindung mit der Anmeldung oder der Abänderung des Lehrvertrages zu stellen ist, und nach Einholung einer binnen vier Wochen zu erstattenden Stellungnahme des Landes-Berufsausbildungsbeirates im Lehrvertrag eine gegenüber der für den Lehrberuf festgesetzten Dauer der Lehrzeit (§ 7 Abs. 1 lit. b) jeweils um bis zu 18 Monate längere Dauer des Lehrverhältnisses vereinbart werden.“ -
Die angehenden Lehrlinge sind eigenverantwortlich für die Suche der geeigneten Lehrbetriebe zuständig. Sollte beiderseitig Interesse an einer Lehre und Sport vorhanden sein, steht Tobias Weidinger gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Ansprechpartner:innen
-
Schule und Sport
Spitzensport mit Matura - die perfekte Kombi
-
Umfeldbetreuung
Sportmedizin, Massage, Ernährung und Co.